B1867/94•Verfassungsgerichtshof B1867/94
B1867/94Tribunal Constitucional26 de fev. de 1996
Behinderte, Familienlastenausgleich, Kompetenz Bund - Länder, Bindung (der Verwaltungsbehörden an VfGH), VfGH / Prüfungsmaßstab, Auslegung verfassungskonforme, Ersatzbescheid
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer, zu Handen seines Rechtsvertreters, die mit S 18.000 bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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