B798/96•Verfassungsgerichtshof B798/96
B798/96Tribunal Constitucional23 de set. de 1996
Verjährung, Rechtsanwälte, Disziplinarrecht Rechtsanwälte, Anklageprinzip, reformatio in peius
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Der Antrag, die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abzutreten, wird abgewiesen.
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