B331/95•Verfassungsgerichtshof B331/95
B331/95Tribunal Constitucional24 de set. de 1996
Aufenthaltsrecht, Privat- und Familienleben, Interessenabwägung
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres bevollmächtigten Vertreters die mit S 15.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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