B3067/95•Verfassungsgerichtshof B3067/95
B3067/95Tribunal Constitucional30 de set. de 1996
Vergabewesen, EU-Recht Richtlinie, Rechtsschutz
Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu bezahlen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.