B76/95•Verfassungsgerichtshof B76/95
B76/95Tribunal Constitucional30 de set. de 1996
VfGH / Anlaßfall
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit S 18.000,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.
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