B897/95•Verfassungsgerichtshof B897/95
B897/95Tribunal Constitucional1 de out. de 1996
VfGH / Anlaßfall
Die Beschwerdeführer sind durch den Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 9. März 1995, R 1/1-V-91032/13, wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Niederösterreich ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zu Handen ihres bevollmächtigten Vertreters die mit 18.000,-- S bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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