B133/95•Verfassungsgerichtshof B133/95
B133/95Tribunal Constitucional8 de out. de 1996
Grundverkehrsrecht, Ausländergrunderwerb, Überfremdung
Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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