B1522/95•Verfassungsgerichtshof B1522/95
B1522/95Tribunal Constitucional10 de dez. de 1996
VfGH / Anlaßfall
Die Beschwerdeführer wurden durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Tirol ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit S 18.000,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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