B858/96•Verfassungsgerichtshof B858/96
B858/96Tribunal Constitucional25 de fev. de 1997
VfGH / Anlaßfall
Die beschwerdeführenden Parteien sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes und gesetzwidriger Verordnungen in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Tirol ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 18.000,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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