B1819/95•Verfassungsgerichtshof B1819/95
B1819/95Tribunal Constitucional3 de mar. de 1997
Gesundheitswesen, Krankenpflege, Masseure, Bedarfsprüfung
Der beschwerdeführende Verein ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales) ist schuldig, dem beschwerdeführenden Verein zuhanden seines Rechtsvertreters die mit S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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