B3509/96•Verfassungsgerichtshof B3509/96
B3509/96Tribunal Constitucional6 de mar. de 1997
Baurecht, Baubewilligung, Zivilrecht, Sachenrecht, Eigentumsbeschränkung, Bundesstaat
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid nicht wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Beschwerdeführerin durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt wurde.
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