B796/96•Verfassungsgerichtshof B796/96
B796/96Tribunal Constitucional6 de mar. de 1997
Opferfürsorge, Bescheidbegründung, Fristen (Opferfürsorge)
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Bundesbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seiner Rechtsvertreter die mit 18.000 S bestimmten Verfahrenskosten binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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