B1477/96•Verfassungsgerichtshof B1477/96
B1477/96Tribunal Constitucional12 de jun. de 1997
VfGH / Legitimation, Partei politische, Rundfunk, Rundfunkkommission, Befangenheit, Beschwerdeverfahren (Rundfunk), Objektivitätsgebot (Rundfunk), Kollegialbehörde, Behördenzusammensetzung
Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Die beschwerdeführende Partei ist schuldig, den beteiligten Parteien Prof. Dr. H L und Dr. F R zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 19.800,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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