B592/96•Verfassungsgerichtshof B592/96
B592/96Tribunal Constitucional17 de jun. de 1997
Fremdenrecht, EWR, Privat- und Familienleben, EU-Recht, VfGH / Legitimation, Inländerdiskriminierung
I. Der Erstbeschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Erstbeschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
II. Die Beschwerde der Zweitbeschwerdeführerin wird zurückgewiesen.
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