B226/97•Verfassungsgerichtshof B226/97
B226/97Tribunal Constitucional19 de jun. de 1997
Luftfahrt, Gebühr Begriff, Vertrauensschutz, Sicherheitsbeitrag (Luftfahrt), Verhältnismäßigkeit, Äquivalenzprinzip
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.