B634/97•Verfassungsgerichtshof B634/97
B634/97Tribunal Constitucional29 de set. de 1997
Befangenheit, Behördenzuständigkeit, Rechtsanwälte, Disziplinarrecht Rechtsanwälte, Fristen (Disziplinarverfahren)
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Die Steiermärkische Rechtsanwaltskammer ist schuldig, der Beschwerdeführerin zu Handen ihres Rechtsanwaltes die mit S 15.390,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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