B1739/96•Verfassungsgerichtshof B1739/96
B1739/96Tribunal Constitucional29 de set. de 1997
Rechtsanwälte, Disziplinarrecht Rechtsanwälte, Meinungsäußerungsfreiheit, Strafvollzug, Strafprozeßrecht, Untersuchungshaft
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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