B244/97•Verfassungsgerichtshof B244/97
B244/97Tribunal Constitucional30 de set. de 1997
VfGH / Legitimation, Ausländerbeschäftigung, VfGH / Verfahrenshilfe
I. Der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe und die Beschwerde der Ersteinschreiterin werden zurückgewiesen.
II. Das Verfahren über den Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe und die Beschwerde des Zweitbeschwerdeführers wird als gegenstandslos erklärt und eingestellt.
Der Bund (Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales) ist schuldig, dem Zweitbeschwerdeführer zu Handen seiner Rechtsvertretung die mit S 18.000,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen vierzehn Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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