B1435/96•Verfassungsgerichtshof B1435/96
B1435/96Tribunal Constitucional4 de out. de 1997
VfGH / Anlaßfall
Die beschwerdeführende Gemeinde ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Salzburg ist schuldig, der beschwerdeführenden Gemeinde zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit 18.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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