B439/97; B899/97•Verfassungsgerichtshof B439/97; B899/97
B439/97; B899/97Tribunal Constitucional6 de out. de 1997
VfGH / Anlaßfall
Die beschwerdeführende Partei ist durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung einer verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung in ihren Rechten verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Das Land Niederösterreich ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit je 18.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.