B661/97; B662/97; B663/97•Verfassungsgerichtshof B661/97; B662/97; B663/97
B661/97; B662/97; B663/97Tribunal Constitucional10 de out. de 1997
Aufenthaltsrecht, Privat- und Familienleben
Die Beschwerdeführer sind durch den jeweils angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit 20.700 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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