B4852/96•Verfassungsgerichtshof B4852/96
B4852/96Tribunal Constitucional10 de out. de 1997
VfGH / Anlaßfall
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Becheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Oberösterreich ist schuldig, dem Beschwerdeührer zuhanden seiner Rechtsvertreter die mit S 18.000,- betimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu beahlen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.