B1152/97; G296/97•Verfassungsgerichtshof B1152/97; G296/97
B1152/97; G296/97Tribunal Constitucional8 de jun. de 1998
Grundverkehrsrecht, Versteigerung exekutive
I. Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
II. Der (Gesetzesprüfungs)Antrag wird zurückgewiesen.
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