B2896/96•Verfassungsgerichtshof B2896/96
B2896/96Tribunal Constitucional16 de jun. de 1998
Baurecht, Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Übergangsbestimmung, Nachbarrechte
Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Kärnten ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 18.000,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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