B3109/97•Verfassungsgerichtshof B3109/97
B3109/97Tribunal Constitucional28 de set. de 1998
Unabhängiger Verwaltungssenat, Tribunal
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen auf Gesetz beruhenden Gericht im Sinne des Art6 EMRK verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit S 20.500,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.
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