B3061/97•Verfassungsgerichtshof B3061/97
B3061/97Tribunal Constitucional28 de set. de 1998
Grundverkehrsrecht, Ermittlungsverfahren
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Oberösterreich ist schuldig, dem Beschwerdeführer, zu Handen seines Rechtsvertreters, die Prozeßkosten in der Höhe von S 18.000,-- binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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