B1261/97•Verfassungsgerichtshof B1261/97
B1261/97Tribunal Constitucional28 de set. de 1998
Erwerbsausübungsfreiheit, Berufsausübungsfreiheit, Rechtsanwälte Disziplinarrecht
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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