B4771/96•Verfassungsgerichtshof B4771/96
B4771/96Tribunal Constitucional28 de set. de 1998
Grundverkehrsrecht, Kollegialbehörde, Behördenzuständigkeit
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.