B553/98•Verfassungsgerichtshof B553/98
B553/98Tribunal Constitucional2 de out. de 1998
Einkommensteuer, Sonderausgaben, Einkünfte
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch durch Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in einem sonstigen Recht verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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