V62/96•Verfassungsgerichtshof V62/96
V62/96Tribunal Constitucional7 de out. de 1998
Straßenpolizei, Fahrverbot, Verordnungserlassung, Anhörungsrecht
§1 der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg vom 28. März 1985, Z11.0 La 20/1984, betreffend eine "Gesamtverordnung von Bundes- und Landesstraßen; L 646", mit dem für den gesamten Straßenzug ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 16 t Gesamtgewicht und auch eine gleichartige Gewichtsbeschränkung für die Laßnitzbrücke bei km 0.901 verordnet wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. Juni 1999 in Kraft.
Die Steiermärkische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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