B402/99•Verfassungsgerichtshof B402/99
B402/99Tribunal Constitucional7 de jun. de 1999
Rundfunk, Beschwerdeverfahren, Verwaltungsverfahren, Wiederaufnahme, Bescheidbegründung, Ersatzbescheid
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Der Beschwerdeführer ist schuldig, den beteiligten Parteien zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit S 31.150,-- bestimmten Kosten des verfassungsgerichtlichen Beschwerdeverfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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