B1148/98•Verfassungsgerichtshof B1148/98
B1148/98Tribunal Constitucional8 de jun. de 1999
Finanzverfahren, Einkommensteuer, Kollegialbehörde, Behördenzusammensetzung
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in einem sonstigen Recht verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.