B2966/97•Verfassungsgerichtshof B2966/97
B2966/97Tribunal Constitucional8 de jun. de 1999
Rechtsanwälte, Disziplinarrecht, fair trial
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf ein faires Verfahren und auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.
Der Bescheid wird daher aufgehoben.
Die Rechtsanwaltskammer für Tirol ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit S 20.500,-- bestimmten Kosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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