B229/99•Verfassungsgerichtshof B229/99
B229/99Tribunal Constitucional25 de jun. de 1999
VfGH / Anlaßfall
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales) ist schuldig der Beschwerdeführerin die mit S 18.000 bestimmten Prozeßkosten zu Handen ihres Rechtsvertreters binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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