B1444/98•Verfassungsgerichtshof B1444/98
B1444/98Tribunal Constitucional25 de jun. de 1999
VfGH / Anlaßfall
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales) ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit S 29.500 bestimmten Prozeßkosten zu Handen seines Rechtsvertreters binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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