B1287/98•Verfassungsgerichtshof B1287/98
B1287/98Tribunal Constitucional25 de jun. de 1999
VfGH / Anlaßfall, Naturschutz
Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Niederösterreich ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 43.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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