B3652/96•Verfassungsgerichtshof B3652/96
B3652/96Tribunal Constitucional28 de set. de 1999
Behördenzuständigkeit, Sozialversicherung, Ärzte, Vorfrage
Die beschwerdeführenden Parteien sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 23.100,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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