B2209/97•Verfassungsgerichtshof B2209/97
B2209/97Tribunal Constitucional11 de out. de 1999
Ärzte Disziplinarrecht, Werbung, Meinungsäußerungsfreiheit, Kollegialbehörde
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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