B1440/97•Verfassungsgerichtshof B1440/97
B1440/97Tribunal Constitucional11 de out. de 1999
Krankenanstalten, Erwerbsausübungsfreiheit, Ermittlungsverfahren
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid in ihren verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Freiheit der Erwerbsausübung und auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Niederösterreich ist schuldig, der Beschwerdeführerin zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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