B1121/97•Verfassungsgerichtshof B1121/97
B1121/97Tribunal Constitucional13 de out. de 1999
Sozialversicherung, Ärzte, Behördenzuständigkeit, Vorfrage, Bescheidbegründung
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Die Ärztekammer für Niederösterreich Der Bund (Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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