B2118/96•Verfassungsgerichtshof B2118/96
B2118/96Tribunal Constitucional13 de out. de 1999
Arbeiterkammern Mitgliedschaft
Die beschwerdeführende Kammer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird abgewiesen.
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