B1022/99•Verfassungsgerichtshof B1022/99
B1022/99Tribunal Constitucional29 de nov. de 1999
Arbeitslosenversicherung, VfGH / Aufhebung Wirkung
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreter die mit 29.500 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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