B991/99•Verfassungsgerichtshof B991/99
B991/99Tribunal Constitucional29 de nov. de 1999
Jagdrecht, Geltungsbereich (zeitlicher) einer Verordnung, Bescheiderlassung
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Salzburg ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreter die mit 29.500 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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