B1975/98•Verfassungsgerichtshof B1975/98
B1975/98Tribunal Constitucional30 de nov. de 1999
VfGH / Legitimation, VfGH / Aufhebung Wirkung, Sozialhilfe
Die Verlassenschaft nach der beschwerdeführenden Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Salzburg ist schuldig, der Verlassenschaft nach der beschwerdeführenden Partei zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 29.500,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.