B1479/99•Verfassungsgerichtshof B1479/99
B1479/99Tribunal Constitucional15 de dez. de 1999
VfGH / Anlaßfall
Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Tirol ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit S 32.200,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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