B1176/99; B1597/99; B1598/99•Verfassungsgerichtshof B1176/99; B1597/99; B1598/99
B1176/99; B1597/99; B1598/99Tribunal Constitucional15 de dez. de 1999
Baurecht, Nachbarrechte, Auslegung verfassungskonforme
Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben.
Das Land Steiermark ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit jeweils S 29.500,-
bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.