B810/97•Verfassungsgerichtshof B810/97
B810/97Tribunal Constitucional15 de dez. de 1999
VfGH / Anlaßfall
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in
ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Justiz) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit ATS 18.000,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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