B24/96•Verfassungsgerichtshof B24/96
B24/96Tribunal Constitucional15 de dez. de 1999
VfGH / Anlaßfall
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung sowie einer gesetzwidrigen Verordnungsbestimmung in seinen Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreter die mit 18.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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