B2514/97•Verfassungsgerichtshof B2514/97
B2514/97Tribunal Constitucional16 de dez. de 1999
VfGH / Anlassfall
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit ATS 18.000,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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