B2250/97•Verfassungsgerichtshof B2250/97
B2250/97Tribunal Constitucional17 de dez. de 1999
Sozialversicherung, Ärzte, Behördenzuständigkeit, Vorfrage, Bescheidbegründung
Die beschwerdeführenden Parteien sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 31.240,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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